Treppenstufen rutschsicher machen
https://www.stein-doktor.com/naturstein/rutschsicherheit-auf-stufen-herstellen/
Seit über 15 Jahren sind Natursteine unser Metier. Wir reinigen und imprägnieren Ihren Naturstein besonders in Berlin, führen Schleif- und Polier arbeiten durch und bieten umfangreiche Terrazzo-Arbeiten an. Die Reinigung von Naturstein nehmen wir sowohl in privaten als auch in öffentlichen Räumen vor.
Es spielt dabei gar keine Rolle ob es ein großer oder kleiner Marmor Boden ist, oder vielleicht nur eine Marmortreppe, eine Arbeitsplatte oder eine Marmor Fensterbank.
Naturstein ist ein Material welches dem Verschleiß unterliegt. Das gilt für Hartgesteine und besonders für Weichgesteine. Weichgesteine sind z.B. Sedimentgesteine wie Kalkstein, Travertin oder metamorphe Gesteine wie Marmor. Im Laufe der Zeit mit Nutzung der Natursteine kommt es zum Verschließ und damit auch zur “schleichenden Verglättung”.
Auch Rutschsicherheitsfördernde Maßnahmen wie eine gestrahlter, geflammter oder gestockter Rutschsicherheitsstreifen läuft sich ab.
Wir können diese abgelaufenen Natursteine vor Ort bearbeiten. Hierzu schleifen und stocken wir den Naturstein. Anschließend haben Sie für Jahre wieder einen schönen funktionstüchtigen Natursteinboden oder Treppenanlage. Diese Bearbeitung hält deutlich länger aus aufgeklebte Rutschsicherheitsstreifen oder Epoxidharz Abklebungen.
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Wir lösen Ihr Problem in 24 Stunden
Treppenstufen rutschsicher machen
Daten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zeigen deutlich warum das Thema “Vermeidung von Rutschunfällen” bei den Berufsgenossenschaften und Versicherungen groß geschrieben wird. Stolper- Rutsch — und Sturzunfälle sind laut Statistik mit 25% aller Unfälle an der Spitze des Unfallgeschehens.
50.000 Unfälle erfordern eine stationäre Behandlung
4800 Personen erleiden jährlich Dauerschäden mit einer BG Rente
Leider enden auch 45 der Unfälle tödlich
Wie ist das Thema Rutschsicherheit rechtlich geregelt damit stürzen vermieden wird?
Verkehrssicherungspflicht: Jeder hat die Pflicht zur Sicherheit vor Gefahrenquellen zu schützen. Wer diese Pflicht schuldhaft verletzt ist zum Schadensersatz verpflichtet
Schadensersatzpflicht BGB 823: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden verpflichtet.
Arbeitsstättenverordnung: 1.5 Anforderung an den Boden. Die Fußböden in den Räumen dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen trittsicher, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein.
Hier finden Sie mehr zum Thema Rutschsicherheit oder hier bei Wikipedia oder bei Baulinks
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