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Rutschsicherheit in Berlin – Marmorboden


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Rutschsicherheit in Berlin – Marmorboden

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Rutschsicherheit in Berlin. Anbei ein etwas unkonventionelles Video zum Thema Rutschsicherheit in Berlin auf einem Marmorboden. Es verdeutlicht wie schnell ein Rutschunfall passieren kann.. Besonders in öffentlichen Bereichen wird oft Marmor verlegt und das zumeist in poliertem Zustand. Denn nur poliert kommen die Farben eines Marmor so richtig schön zur Geltung. Allerdings sind polierte Oberfläche im öffentlichen Bereich nicht zulässig, da Sie die Mindestanforderung an die Rutschhemmung nicht erfüllen.

Unsere Dienstleitungen zum Thema : Rutschsicherheit in Berlin 

Rechtsichere Messung dem DIN 51131 und Bewertung der Trittsicherheit vor Ort, inklusive Prüfbericht und Maßnahmenkatalog. Einteilung der Böden in: A) Bodensystem kritisch — Besondere Maßnahmen erforderlich. B) Bodensystem eingeschränkt betriebstauglich — Maßnahmen erforderlich. C) Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich Durchführung der Erhöhung der Trittsicherheit vor Ort Rutschsicherheit auf Marmor Durchführung der Erhöhung der Rutschsicherheit vor Ort (A-besondere Maßnahmen), Beratung und Schulung des Personals (B-erforderliche Maßnahmen). Diese Durchführung zur Verbesserung der Rutschsicherheitskeitsklasse zur Vermeidung von Stürzen wird von uns je nach Anforderung entweder chemisch oder mechanisch durchgeführt. Wir erstellen für Sie Gutachten zur Bestimmung der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelages.

Rutschsicherheit auf Marmor in Berlin

Wann wird denn eine Messung der Rutschicherheit überhaupt notwenig?

  • Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch stürzen;
  • Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als “rutschig” erscheint
  • Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder im Anschluss an eine Nachbehandlung
  • Änderung des Reinigungsverfahrens;
  • Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neu- und Betriebszustand;
  • Nutzungsänderung
  • Wirksamkeitskontrolle von der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung der Rutschsicherheit

Fragen und Antworten : Rutschsicherheit  in Berlin auf einem Marmorboden

Was muß Ich bei der Planung eines Marmorbelages in einem öffentlichen Gebäude oder einem Arbeitsbereich beachten?

Für die Auswahl ist es wichtig, sich alle Anforderungen bewusst zu machen, denen der künftige Marmorbelag entsprechen soll. Es muss also nicht nur geprüft werden, ob der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutschhemmung besitzt, sondern man sollte sich auch vergewissern, ob die mechanische Festigkeit des Bodenbelags, die Beständigkeit gegen chemische und physikalische Einwirkungen sowie die Haftung des Bodenbelages auf dem Untergrund den zu erwartenden Belastungen standhalten. Bei der Auswahl der Bodenbeläge sollte auch die Art des späteren Reinigungsverfahrens berücksichtigt werden.

Wo ist die Auswahl der in diesem Fall Marmorbeläge bezüglich. Ihrer Rutschhemmung geregelt?

Sie beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt bzw. aus dem betrieblichen Ablauf heraus mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, die eine Gefahr des Ausrutschens darstellen.

Wie wird der Marmorboden gemäß GUV-R 181 geprüft (welche DIN-Vorschrift)?

Das Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung gemäß GUV-R 181 ist geregelt in der Baumusterprüfung:
DIN 51130:  „Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und
Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr.  Begehungsverfahren; Schiefe Ebene“
Hierbei wird in einem Prüfinstitut in einer Labormessung, bei einer Begehung auf der Schiefen Ebene der Neigungswinkel (zur Einteilung in R-Werte) und bei einer Volumenmessung der Verdrängungsraum (zur Einteilung in V-Werte) gemessen.

Gibt es auch andere Verfahren (DIN-Vorschriften) zur Messung der Rutschsicherheit auf Marmorflächen?

Ja, es gibt noch einige andere Verfahren zur Messung der Rutschsicherheit.
In Deutschland sind dies im besonderen:
DIN 51131
DIN 1341
Hierbei wird in einem Prüfinstitut in einer Labormessung, bei einer Begehung auf der Schiefen Ebene der Neigungswinkel (zur Einteilung in R-Werte) und bei einer Volumenmessung der Verdrängungsraum (zur Einteilung in V-Werte) gemessen.

Kann man die R-Werte auf dem Marmor auch vor Ort bestimmen lassen?

Nein, vor Ort kann keine R-Wert Messung erfolgen. Hierzu müsste ein Bereich des Bodenbelages in der Größe100 cm x 50 cm ausgestemmt werden und in einem Prüfinstitut in einer Labormessung gemessen werden.

Entspricht ein geschliffener Marmorboden C120 immer einer R9?

Der Deutsche-Naturstein-Verband (DNV) schreibt in der Broschüre “Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein”, dass “nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung “geschliffen C120″ sowohl in trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden, wie beispielsweise Schalterräume von Geldinstituten, ausreichend rutschhemmend sind.”
In der Aktualisierung der BGR-181 im Oktober 2003 wurde der Akzeptanzwinkel von 3 Grad auf 6 Grad angehoben, somit ist die Aussage des DNV nicht mehr allgemein gültig.
Für geschliffene Natursteine muss im Einzelfall geprüft werden, welcher Schliff den neuen Anforderungen entspricht. Besonders bei dunklen Gesteinen ist mit einem gröberen Schliff zu rechnen.

Sollte im Eingangsbereich des Marmorbelages eine Sauberlaufmatte eingeplant werden?

Ja. Zur Vermeidung des Einschleppens von Schmutz und Feuchtigkeit ist es wichtig, an den Gebäudeeingängen ausreichend dimensionierte Sauberlaufzonen mit Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern anzuordnen. Diese sollten über die gesamte Durchgangsbreite und in Laufrichtung mindestens 1,50 m lang so verlegt sein, dass sie nicht verrutschen können und keine Stolperstellen bilden.

Welche Regelung gilt für Nasszellen (z. B. in Sanitärräumen) und was ist zu berücksichtigen, wenn nassbelastete Arbeitsbereiche nicht nur barfuß sondern auch mit Schuhen begangen werden?

Nach Auffassung des Kuratoriums “Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen” und des Fachausschusses “Bauliche Einrichtungen” werden Nasszellen in der Regel barfuß begangen. Das bedeutet, dass die Anforderungen an die Rutschhemmung von Böden in Nasszellen durch die GUV-I 8527 geregelt werden.
Die Frage, ob die GUV-I 8527 oder die BGR 181 als Regelwerk zum Tragen kommt, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Arbeitsbereich barfuß (GUV-I 8527) oder mit Schuhen (BGR 181) begangen wird.
Werden Arbeitsbereiche wechselweise barfuß und mit Schuhen begangen, sind beide Regelwerke zu berücksichtigen. Der Grund hierfür liegt neben organisatorischen Maßnahmen des Betriebes in der Prüfung der Rutschhemmung. Die Prüfmethoden, DIN 51097 (barfuß) und DIN 51130 (Schuh), liefern keine vergleichbaren Werte, obwohl sie die gleiche Prüfeinrichtung, die “Schiefe Ebene”, benutzen. Nach der DIN 51097 wird nämlich die Rutschhemmung des Bodenbelags mit Wasser und barfuß geprüft, im Fall der DIN 51130 erfolgt die Prüfung jedoch mit Öl und Schuhen.
Für die Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen für sowohl barfuß, als auch mit Schuhen begangene Arbeitsbereiche, werden deshalb beide Prüfmethoden herangezogen. Der Bodenbelag in einem Sanitärraum, der z. B. als Waschraum und als Umkleideraum dient und barfuß und mit Schuh begangen wird, sollte dann die Bewertungsgruppe “A” nach GUV-I 8527 und die Bewertungsgruppe “R 10” nach BGR 181 aufweisen.
Rutschsicherheit auf Marmor
Rutschsicherheit  in Berlin – Marmorboden

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