Rutschsicherheit in Berlin – Marmorboden
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Rutschsicherheit in Berlin. Anbei ein etwas unkonventionelles Video zum Thema Rutschsicherheit in Berlin auf einem Marmorboden. Es verdeutlicht wie schnell ein Rutschunfall passieren kann.. Besonders in öffentlichen Bereichen wird oft Marmor verlegt und das zumeist in poliertem Zustand. Denn nur poliert kommen die Farben eines Marmor so richtig schön zur Geltung. Allerdings sind polierte Oberfläche im öffentlichen Bereich nicht zulässig, da Sie die Mindestanforderung an die Rutschhemmung nicht erfüllen.
Unsere Dienstleitungen zum Thema : Rutschsicherheit in Berlin
Rechtsichere Messung dem DIN 51131 und Bewertung der Trittsicherheit vor Ort, inklusive Prüfbericht und Maßnahmenkatalog. Einteilung der Böden in: A) Bodensystem kritisch — Besondere Maßnahmen erforderlich. B) Bodensystem eingeschränkt betriebstauglich — Maßnahmen erforderlich. C) Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich Durchführung der Erhöhung der Trittsicherheit vor Ort Rutschsicherheit auf Marmor Durchführung der Erhöhung der Rutschsicherheit vor Ort (A-besondere Maßnahmen), Beratung und Schulung des Personals (B-erforderliche Maßnahmen). Diese Durchführung zur Verbesserung der Rutschsicherheitskeitsklasse zur Vermeidung von Stürzen wird von uns je nach Anforderung entweder chemisch oder mechanisch durchgeführt. Wir erstellen für Sie Gutachten zur Bestimmung der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelages.
Rutschsicherheit auf Marmor in Berlin
Wann wird denn eine Messung der Rutschicherheit überhaupt notwenig?
- Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch stürzen;
- Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als “rutschig” erscheint
- Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder im Anschluss an eine Nachbehandlung
- Änderung des Reinigungsverfahrens;
- Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neu- und Betriebszustand;
- Nutzungsänderung
- Wirksamkeitskontrolle von der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung der Rutschsicherheit
Fragen und Antworten : Rutschsicherheit in Berlin auf einem Marmorboden
Was muß Ich bei der Planung eines Marmorbelages in einem öffentlichen Gebäude oder einem Arbeitsbereich beachten?
Wo ist die Auswahl der in diesem Fall Marmorbeläge bezüglich. Ihrer Rutschhemmung geregelt?
Wie wird der Marmorboden gemäß GUV-R 181 geprüft (welche DIN-Vorschrift)?
DIN 51130: „Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und
Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr. Begehungsverfahren; Schiefe Ebene“
Hierbei wird in einem Prüfinstitut in einer Labormessung, bei einer Begehung auf der Schiefen Ebene der Neigungswinkel (zur Einteilung in R-Werte) und bei einer Volumenmessung der Verdrängungsraum (zur Einteilung in V-Werte) gemessen.
Gibt es auch andere Verfahren (DIN-Vorschriften) zur Messung der Rutschsicherheit auf Marmorflächen?
In Deutschland sind dies im besonderen:
DIN 51131
DIN 1341
Hierbei wird in einem Prüfinstitut in einer Labormessung, bei einer Begehung auf der Schiefen Ebene der Neigungswinkel (zur Einteilung in R-Werte) und bei einer Volumenmessung der Verdrängungsraum (zur Einteilung in V-Werte) gemessen.
Kann man die R-Werte auf dem Marmor auch vor Ort bestimmen lassen?
Entspricht ein geschliffener Marmorboden C120 immer einer R9?
In der Aktualisierung der BGR-181 im Oktober 2003 wurde der Akzeptanzwinkel von 3 Grad auf 6 Grad angehoben, somit ist die Aussage des DNV nicht mehr allgemein gültig.
Für geschliffene Natursteine muss im Einzelfall geprüft werden, welcher Schliff den neuen Anforderungen entspricht. Besonders bei dunklen Gesteinen ist mit einem gröberen Schliff zu rechnen.
Sollte im Eingangsbereich des Marmorbelages eine Sauberlaufmatte eingeplant werden?
Welche Regelung gilt für Nasszellen (z. B. in Sanitärräumen) und was ist zu berücksichtigen, wenn nassbelastete Arbeitsbereiche nicht nur barfuß sondern auch mit Schuhen begangen werden?
Die Frage, ob die GUV-I 8527 oder die BGR 181 als Regelwerk zum Tragen kommt, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Arbeitsbereich barfuß (GUV-I 8527) oder mit Schuhen (BGR 181) begangen wird.
Werden Arbeitsbereiche wechselweise barfuß und mit Schuhen begangen, sind beide Regelwerke zu berücksichtigen. Der Grund hierfür liegt neben organisatorischen Maßnahmen des Betriebes in der Prüfung der Rutschhemmung. Die Prüfmethoden, DIN 51097 (barfuß) und DIN 51130 (Schuh), liefern keine vergleichbaren Werte, obwohl sie die gleiche Prüfeinrichtung, die “Schiefe Ebene”, benutzen. Nach der DIN 51097 wird nämlich die Rutschhemmung des Bodenbelags mit Wasser und barfuß geprüft, im Fall der DIN 51130 erfolgt die Prüfung jedoch mit Öl und Schuhen.
Für die Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen für sowohl barfuß, als auch mit Schuhen begangene Arbeitsbereiche, werden deshalb beide Prüfmethoden herangezogen. Der Bodenbelag in einem Sanitärraum, der z. B. als Waschraum und als Umkleideraum dient und barfuß und mit Schuh begangen wird, sollte dann die Bewertungsgruppe “A” nach GUV-I 8527 und die Bewertungsgruppe “R 10” nach BGR 181 aufweisen.