Rutschsicherheit in Berlin
4800 Personen erleiden jährlich Dauerschäden mit einer BG Rente
Leider enden auch 45 der Unfälle tödlichWie ist das Thema Rutschsicherheit rechtlich geregelt damit stürzen vermieden wird?
Verkehrssicherungspflicht:
Jeder hat die Pflicht zur Sicherheit vor Gefahrenquellen zu schützen. Wer diese Pflicht schuldhaft verletzt ist zum Schadensersatz verpflichtet
Schadensersatzpflicht BGB 823:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden verpflichtet.
Arbeitsstättenverordnung:
1.5 Anforderung an den Boden. Die Fußböden in den Räumen dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen trittsicher, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein.
Diesen allgemeinen Forderungen werden durch spezielle Regeln (Prüfverfahren DIN 51130/DIN51131 …) und Vorschriften (Bewertung der Prüfergebnisse BGR181, GUVI8527…) ergänzt.
Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen vor der Nutzung:
Die Prüfung der Rutschsicherheit erfolgt gemäß DIN 51130 (Stationäre Prüfmethode — schiefe Ebene) als Baumusterprüfung und die Bestimmung der erforderlichen Rutschsicherheit erfolgt gemäß BGR181.
Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen unter Betriebsbedingungen:
Die Baumusterprüfung (DIN51130) hat als präventive Maßnahme einen hohen Stellenwert. Sie lässt aber keine Aussage über die Rutschsicherheit des verlegten und benutzten Bodens zu!
Fehler bei der Verlegung/Verfugung, unsachgemäße Reinigung/Pflege sowie auch die Abnutzung/Verschleiß sind oft Auslöser von Rutschunfällen aufgrund von zu glatt gewordenen Böden.
Um hier geeignet Korrektur- und Präventionsmaßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich die Rutschhemmenden Eigenschaften von verlegten Böden vor Ort zu ermitteln!
DIN51131 Gleitreibmessverfahren wurde von der DGUV unbedingt gewollt um dieses zu ermöglichen.
Unsere Dienstleistungen zum Thema Rutschsicherheit:
Rechtsichere Messung dem DIN 51131 und Bewertung der Trittsicherheit vor Ort, inklusive Prüfbericht und Maßnahmenkatalog.
Einteilung der Böden in:
A) Bodensystem kritisch — Besondere Maßnahmen erforderlich.
B) Bodensystem eingeschränkt betriebstauglich — Maßnahmen erforderlich.
C) Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich Durchführung der Erhöhung der Trittsicherheit vor Ort
Durchführung der Erhöhung der Rutschsicherheit vor Ort (A-besondere Maßnahmen), Beratung und Schulung des Personals (B-erforderliche Maßnahmen).
Diese Durchführung zur Verbesserung der Rutschsicherheitskeitsklasse zur Vermeidung von Stürzen wird von uns je nach Anforderung entweder chemisch oder mechanisch durchgeführt.
Rutschsicherheit in Berlin
Wir erstellen für Sie Gutachten zur Bestimmung der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelages.
Dieses wird z.B. bei folgenden Punkten notwendig:
Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch stürzen;
Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als “rutschig” erscheint
Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder im Anschluss an eine Nachbehandlung
Änderung des Reinigungsverfahrens;
Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neu- und Betriebszustand;
Nutzungsänderung
Wirksamkeitskontrolle von der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung der Rutschsicherheit
Sie erhalten von uns eine eindeutige Stellungnahme bzgl. der Trittsicherheit Ihres Bodenbelags gemäß der vorhandenen berufgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen. Dabei werden neben der Messung der Trittsicherheit auch die spezifischen Nutzungsbedingungen und sämtliche Einflussfaktoren mit Ihren Folgen und Auswirkungen auf die Rutschhemmung berücksichtigt. Anhand eines Rutschhemmungskatasters helfen wir Ihnen bei der Überwachung der Trittsicherheit
Rutschsicherheit – Fachartikel – https://www.stein-doktor.com/rutschsic…
Ausführliche Informationen rund um das Thema Rutschsicherheit, haben wir auf der Seite www.rutschsicherheit.org zusammengestellt.
Rutschsicherheit in Berlin
Unsere Steindienstleistungen für Sie Reinigung, Sanierung, Pflege und Rutschsicherheit
Wir behandeln Steine (für mehr Rutschsicherheit)
Wir sorgen dafür, dass Ihre Naturstein ächen und -treppen wieder rutschsicher werden. Nach einer rechtssicheren Prüfung nach DIN 51131 bewerten wir die Trittsicherheit, erstellen einen Prüfbericht sowie einen Maßnahmenkatalog. Danach stellen wir in unterschiedlichen Verfahren vor Ort die Rutschsicherheit wieder her.
Naturstein wie neu – Wir lösen Ihr Stein Problem in 24 Stunden
Autor: Rene Büttner
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